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BMJ – Homepage – Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung

https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/gewaltenteilung/gewaltenteilung_artikel.html?nn=17120

Gewaltenteilung ist ein tragendes Prinzip unseres Grundgesetzes und unseres Staatsaufbaus. Sie zielt darauf ab, Macht in unserem Staat aufzuteilen und bewirkt die gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Rechtsprechung.
Seitenverzeichnis Die Gewaltenteilung Parlamentarische Kontrolle durch den Bundestag