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BMEL – Tierschutz – Tierschutzforschungspreis 2025 mit vielen Neuerungen

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierschutzforschungspreis-ausschreibung.html

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Tierschutzforschungspreis 2025 mit neuen Preiskategorien ausgeschrieben. Eine Bewerbung ist ab sofort ausschließlich auf Basis einer Nominierung möglich. Nominierungsberechtigt sind die nationalen 3R-Zentren sowie die Leitungen nationaler Forschungseinrichtungen im Bereich der Lebens- und Naturwissenschaften. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten ein Preisgeld von bis zu 100.000 Euro.
bürgerlichem Engagement (Definition bürgerschaftliches Engagement https://dserver.bundestag.de

BMEL – Wald in Deutschland – Dürre: finanzielle Hilfen für Waldbesitzer

https://www.bmel.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/duerrehilfen-waldbesitzer.html

Die starken Stürme im Frühjahr 2018, die extreme Dürre und Hitzewellen in den Jahren 2018 bis 2020 haben eine Massenvermehrung des Fichtenborkenkäfers ausgelöst. Den Wäldern und der Forstwirtschaft in Deutschland wurden massive Schäden zugefügt. Vielerorts sind die Bäume in ihrer Vitalität schwer geschädigt oder sind flächig abgestorben. Hauptsächlich betroffen sind hiervon die Fichten. Aber auch die Vitalität der Laubbäume wie die Buche oder Eiche ist durch die fortdauernde Trockenheit beeinträchtigt und Sekundärschädlinge breiten sich aus.
Januar 2024 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen.

BMEL – Interviews, Reden und O-Töne – Wir gedenken der Männer und Frauen des 17. Juni, die ihr Leben für die Freiheit riskierten und es verloren haben, in tiefer Dankbarkeit und Demut

https://www.bmel.de/SharedDocs/Reden/DE/2024/240617-17-juni.html?nn=1580

Rede von Bundesminister Cem Özdemir anlässlich der Gedenkveranstaltung der Bundesregierung zum Jahrestag des 17. Juni 1953 in Berlin
Juni brachte Bundespräsident Theodor Heuss in der Gedenkstunde des Deutschen Bundestags

BMEL – Wald in Deutschland – Dürre: finanzielle Hilfen für Waldbesitzer

https://www.bmel.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/duerrehilfen-waldbesitzer.html?nn=2992

Die starken Stürme im Frühjahr 2018, die extreme Dürre und Hitzewellen in den Jahren 2018 bis 2020 haben eine Massenvermehrung des Fichtenborkenkäfers ausgelöst. Den Wäldern und der Forstwirtschaft in Deutschland wurden massive Schäden zugefügt. Vielerorts sind die Bäume in ihrer Vitalität schwer geschädigt oder sind flächig abgestorben. Hauptsächlich betroffen sind hiervon die Fichten. Aber auch die Vitalität der Laubbäume wie die Buche oder Eiche ist durch die fortdauernde Trockenheit beeinträchtigt und Sekundärschädlinge breiten sich aus.
Januar 2024 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen.

BMEL – Pflichtangaben – EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/lebensmittelkennzeichnung-wichtigsten-vorgaben-lmiv.html

Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind, welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011, die seit dem 13. Dezember 2014 bzw. hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016 gilt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurde die Weiterentwicklung der Nährwertkennzeichnung

BMEL – Pflichtangaben – EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung

https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/pflichtangaben/lebensmittelkennzeichnung-wichtigsten-vorgaben-lmiv.html?nn=5010

Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind, welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011, die seit dem 13. Dezember 2014 bzw. hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016 gilt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden.
Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurde die Weiterentwicklung der Nährwertkennzeichnung