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Rechtliche Grundlagen | BFN

https://www.bfn.de/rechtliche-grundlagen

Für die Umsetzung von Natura 2000 an Land und in den Hoheitsgewässern (innerhalb der 12-Seemeilen-Zone) sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Für Natura 2000 im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ), die sich seewärts der 12-Seemeilen-Zone anschließt und bis zur 200-Seemeilen-Grenze reicht, sind hingegen das BfN und das BMU zuständig (§ 57 ff BNatSchG). Das BfN ist gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes für den gesamten Bereich der deutschen AWZ und des Festlandssockels als zuständige Naturschutzbehörde gemaß § 58 BNatSchG bestimmt und mit den notwendigen Anordnungsbefugnissen ausgestattet.
NSG Doggerbank NSG Fehmarnbelt NSG Kadetrinne NSG Pommersche Bucht

NSG Doggerbank | BFN

https://www.bfn.de/nsg-doggerbank

Das Naturschutzgebiet Doggerbank ist seit 2004 als FFH-Gebiet (geschützt nach EU Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) gemeldet und Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000. Es wurde 2017 national als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
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Schutz der Europäischen Auster | BFN

https://www.bfn.de/schutz-der-europaeischen-auster

Als Schlüsselart mit besonderer ökologischer Funktion spielte die Europäische Auster eine wichtige Rolle im Ökosystem der Nordsee. Doch Wildbestände dieser heimischen Austernart Ostrea edulis sind inzwischen rar und die wenigen vorhandenen stark gefährdet. In der deutschen Nordsee – historisch hier weit verbreitet – gilt die Europäische Auster seit Mitte des 20. Jahrhunderts als ausgestorben, nur selten werden noch einzelne lebende Exemplare gefunden, und so steht sie auf der Roten Liste bedrohter Arten. Eine eigenständige Wiederansiedlung wird offenbar derzeit unter anderem durch die intensive Bodenschleppnetzfischerei verhindert.
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