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Bekanntmachungen | BFN

https://www.bfn.de/bekanntmachungen

Hier finden Sie öffentliche Bekanntmachungen des Bundesamtes für Naturschutz, unter anderem von Verwaltungsakten oder gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren, sowie sonstige Hinweise zum Vollzug des Naturschutzrechts:
NSG Doggerbank NSG Fehmarnbelt NSG Kadetrinne NSG Pommersche Bucht

Verfahren | BFN

https://www.bfn.de/verfahren

2009/2010 wurden für die marinen Natura 2000 Schutzgebiete der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee allgemeine und spezifische Erhaltungsziele gemäß FFH-Richtlinie veröffentlicht.
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Fischereimanagement | BFN

https://www.bfn.de/fischereimanagement

Ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu einer ökosystembasierten Fischerei ist aus Sicht des BfN die Umsetzung von Fischereimanagementmaßnahmen in den Schutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass negative Auswirkungen der Fischerei auf geschützte Arten und Lebensräume vermieden werden.
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Meeressäugetiere | BFN

https://www.bfn.de/meeressaeugetiere

In Nord- und Ostsee leben einige Meeressäugetiere, für die Deutschland besondere Verantwortung trägt, wie Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde. Sie sind durch geeignete Maßnahmen zu schützen, z. B. durch die Ausweisung von Schutzgebieten.
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Rechtliche Grundlagen | BFN

https://www.bfn.de/rechtliche-grundlagen

Für die Umsetzung von Natura 2000 an Land und in den Hoheitsgewässern (innerhalb der 12-Seemeilen-Zone) sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Für Natura 2000 im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ), die sich seewärts der 12-Seemeilen-Zone anschließt und bis zur 200-Seemeilen-Grenze reicht, sind hingegen das BfN und das BMU zuständig (§ 57 ff BNatSchG). Das BfN ist gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes für den gesamten Bereich der deutschen AWZ und des Festlandssockels als zuständige Naturschutzbehörde gemaß § 58 BNatSchG bestimmt und mit den notwendigen Anordnungsbefugnissen ausgestattet.
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