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Fischereimanagement | BFN

https://www.bfn.de/fischereimanagement

Ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu einer ökosystembasierten Fischerei ist aus Sicht des BfN die Umsetzung von Fischereimanagementmaßnahmen in den Schutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass negative Auswirkungen der Fischerei auf geschützte Arten und Lebensräume vermieden werden.
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Meeressäugetiere | BFN

https://www.bfn.de/meeressaeugetiere

In Nord- und Ostsee leben einige Meeressäugetiere, für die Deutschland besondere Verantwortung trägt, wie Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde. Sie sind durch geeignete Maßnahmen zu schützen, z. B. durch die Ausweisung von Schutzgebieten.
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Managementpläne | BFN

https://www.bfn.de/managementplaene

Die Aufstellung des Managementplans für jedes Naturschutzgebiet ist in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung (bspw. § 7 NSGBRgV) verankert. Auch das Bundesnaturschutzgesetz sieht im § 32 vor, durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen, dass den Anforderungen des Artikels 6 der FFH-RL in allen Natura 2000 Gebieten entsprochen wird.In den Managementplänen für die marinen Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee werden die Maßnahmen, die zum Erreichen des jeweiligen Schutzzwecks erforderlich sind, dargestellt und deren Begründung und Herleitung umfangreich erläutert.
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Bekanntmachung: Einstweilige Sicherstellung eines Gebietes in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone | BFN

https://www.bfn.de/aktuelles/bekanntmachung-einstweilige-sicherstellung-eines-gebietes-der-deutschen-ausschliesslichen

Das Bundesamt für Naturschutz hat durch Allgemeinverfügung vom 21.12.2022 die einstweilige Sicherstellung eines Teiles von Natur und Landschaft in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee bis zum 31.12.2024 verlängert.
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Rechtliche Grundlagen | BFN

https://www.bfn.de/rechtliche-grundlagen

Für die Umsetzung von Natura 2000 an Land und in den Hoheitsgewässern (innerhalb der 12-Seemeilen-Zone) sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Für Natura 2000 im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ), die sich seewärts der 12-Seemeilen-Zone anschließt und bis zur 200-Seemeilen-Grenze reicht, sind hingegen das BfN und das BMU zuständig (§ 57 ff BNatSchG). Das BfN ist gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes für den gesamten Bereich der deutschen AWZ und des Festlandssockels als zuständige Naturschutzbehörde gemaß § 58 BNatSchG bestimmt und mit den notwendigen Anordnungsbefugnissen ausgestattet.
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NSG Doggerbank | BFN

https://www.bfn.de/nsg-doggerbank

Das Naturschutzgebiet Doggerbank ist seit 2004 als FFH-Gebiet (geschützt nach EU Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) gemeldet und Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000. Es wurde 2017 national als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
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