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BMUV und BfN aktiv im Meeresnaturschutz für Nord- und Ostsee | BFN

https://www.bfn.de/pressemitteilungen/bmuv-und-bfn-aktiv-im-meeresnaturschutz-fuer-nord-und-ostsee

Heute sind die Managementpläne für die Schutzgebiete in der deutschen Ostsee in Kraft getreten. Damit sind die konkreten Maßnahmen des Bundes in allen deutschen Meeresnaturschutzgebieten festgelegt. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) wird nun alle nötigen Schritte einleiten, um zum Beispiel Unterwasserlärm zu reduzieren, Schadstoffeinträge zu reduzieren, Riffe wiederherzustellen oder naturverträglichere Fischfangmethoden zu erforschen. Mit den heute in Kraft getretenen Managementplänen stehen über 30 Prozent der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee unter Schutz.
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Besserer Schutz für biologische Vielfalt in der Ostsee | BFN

https://www.bfn.de/aktuelles/besserer-schutz-fuer-biologische-vielfalt-der-ostsee

Die Europäische Kommission hat auf Vorschlag der Bundesregierung am 17. November 2024 neue Fischereibewirtschaftungsmaßnahmen für die deutschen Meeresschutzgebiete in der Ostsee erlassen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU stellt den Abschluss eines fünfjährigen Prozesses dar, an dem das BfN intensiv beteiligt war.
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Bekanntmachungen | BFN

https://www.bfn.de/bekanntmachungen

Hier finden Sie öffentliche Bekanntmachungen des Bundesamtes für Naturschutz, unter anderem von Verwaltungsakten oder gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren, sowie sonstige Hinweise zum Vollzug des Naturschutzrechts:
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Managementpläne | BFN

https://www.bfn.de/managementplaene

Die Aufstellung des Managementplans für jedes Naturschutzgebiet ist in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung (bspw. § 7 NSGBRgV) verankert. Auch das Bundesnaturschutzgesetz sieht im § 32 vor, durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen, dass den Anforderungen des Artikels 6 der FFH-RL in allen Natura 2000 Gebieten entsprochen wird.In den Managementplänen für die marinen Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee werden die Maßnahmen, die zum Erreichen des jeweiligen Schutzzwecks erforderlich sind, dargestellt und deren Begründung und Herleitung umfangreich erläutert.
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Management von Meeresschutzgebieten | BFN

https://www.bfn.de/management-von-meeresschutzgebieten

Das Management der Natura 2000 Gebiete ist eines der zentralen Instrumente zur Umsetzung der Schutzziele der FFH- und Vogelschutzrichtlinie nach der nationalen Unterschutzstellung. Die zu schützenden Arten und Lebensraumtypen sind in den Anhängen der jeweiligen Richtlinien gelisteten und umfassen für die Nord- und Ostsee typische Meeresbewohner und Biotope. Unter Management sind einerseits die Erstellung und Umsetzung von Managementplänen und den darin enthaltenden Schutzmaßnahmen zu verstehen, als auch die eigentliche Gebietsverwaltung mit Erfolgskontrollen und der Überwachung sowie der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
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Besserer Schutz für den Schweinswal in der Ostsee | BFN

https://www.bfn.de/pressemitteilungen/besserer-schutz-fuer-den-schweinswal-der-ostsee

Ende Februar ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, mit der Schweinswale besser geschützt werden. Die Schweinswalpopulation der zentralen Ostsee ist laut der Weltnaturschutzorganisation IUCN akut vom Aussterben bedroht und umfasst nach aktuellen Studien weniger als 500 Individuen. Mit der neuen Verordnung wird die Stellnetzfischerei in den deutschen Meeresschutzgebieten für drei Monate im Jahr verboten, in denen sie sich zu der Zeit vermehrt aufhalten. Ziel der Regelung ist zu verhindern, dass Schweinswale als Beifänge in Stellnetzen verenden.
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Meeressäugetiere | BFN

https://www.bfn.de/meeressaeugetiere

In Nord- und Ostsee leben einige Meeressäugetiere, für die Deutschland besondere Verantwortung trägt, wie Schweinswale, Kegelrobben und Seehunde. Sie sind durch geeignete Maßnahmen zu schützen, z. B. durch die Ausweisung von Schutzgebieten.
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