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Regulierungen der Berufsfischerei | BFN

https://www.bfn.de/regulierungen-der-berufsfischerei

Regulierungen der Berufsfischerei in den Schutzgebieten der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) werden im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Fischerei Politik (GFP) festgelegt. Um fischereiliche Maßnahmen zum Schutz von Arten oder Lebensräume einzuführen, muss Deutschland gemäß Art. 11 und 18 der GFP in einer sogenannten „gemeinsamen Empfehlung“ den Mitgliedsstaaten mit Fischereiinteressen Vorschläge für eine Regulierung der Fischerei vorlegen. Alle betroffenen Mitgliedstaaten müssen den Vorschlägen zustimmen, damit die EU die Maßnahmen erlassen kann.
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Regulierung der Fischerei in den deutschen Meeresschutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/regulierung-der-fischerei-den-deutschen-meeresschutzgebieten-nordsee

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/340 traten am 08. März 2023 die Fischereimanagementmaßnahmen zur Regulierung der Berufsfischerei in den Schutzgebieten der deutschen AWZ der Nordsee in Kraft. Die Fischereimaßnahmen zur Regulierung mobiler grundberührender Fanggeräte und Stellnetzen dienen insbesondere dem Schutz von Riffen, Sandbänken, Schweinswalen und von verschiedenen Seevogelarten.
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Seevögel | BFN

https://www.bfn.de/seevoegel

In das Schutzgebietsnetzwerk NATURA 2000 fließen auch Vogelschutzgebiete in Nord- und Ostsee ein, die nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen wurden. In den Anhängen dieser Richtlinie sind u. a. Seevogelarten aufgeführt, die eines besonderen Schutzes bedürfen.
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Bundesrecht | BFN

https://www.bfn.de/bundesrecht

Für die Bereiche Naturschutz und Landschaftspflege verfügt der Bund über eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Diese Kompetenz hat der Bund insbesondere durch das Bundesnaturschutzgesetz ausgefüllt, das im nationalen Recht die wichtigste Grundlage des Naturschutzrechts bildet und durch die Bundesartenschutzverordnung und die Bundeskompensationsverordnung ergänzt wird. Diese bundesrechtlichen Regelungen vollziehen grundsätzlich die Bundesländer als eigene Angelegenheit.
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