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Regulierungen der Berufsfischerei | BFN

https://www.bfn.de/regulierungen-der-berufsfischerei

Regulierungen der Berufsfischerei in den Schutzgebieten der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) werden im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Fischerei Politik (GFP) festgelegt. Um fischereiliche Maßnahmen zum Schutz von Arten oder Lebensräume einzuführen, muss Deutschland gemäß Art. 11 und 18 der GFP in einer sogenannten „gemeinsamen Empfehlung“ den Mitgliedsstaaten mit Fischereiinteressen Vorschläge für eine Regulierung der Fischerei vorlegen. Alle betroffenen Mitgliedstaaten müssen den Vorschlägen zustimmen, damit die EU die Maßnahmen erlassen kann.
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Seevögel | BFN

https://www.bfn.de/seevoegel

In das Schutzgebietsnetzwerk NATURA 2000 fließen auch Vogelschutzgebiete in Nord- und Ostsee ein, die nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen wurden. In den Anhängen dieser Richtlinie sind u. a. Seevogelarten aufgeführt, die eines besonderen Schutzes bedürfen.
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Regulierung der Berufsfischerei in den Schutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und im Küstenmeer der deutschen Nordsee (inkl. Berufsfischereiregulierung) | BFN

https://www.bfn.de/daten-und-fakten/regulierung-der-berufsfischerei-den-schutzgebieten-der-deutschen-ausschliesslichen

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/340 traten am 08. März 2023 die Fischereimanagementmaßnahmen zur Regulierung der Berufsfischerei in den Schutzgebieten der deutschen AWZ der Nordsee in Kraft. Die Fischereimaßnahmen zur Regulierung mobiler grundberührender Fanggeräte und Stellnetzen dienen insbesondere dem Schutz von Riffen, Sandbänken, Schweinswalen und von verschiedenen Seevogelarten.
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