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Unbedenklichkeitsbescheinigung Bundeswehr THW – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/unterstuetzung/unbedenklichkeitsbescheinigung-bundeswehr-und-thw-4459912

Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist grundsätzlich erforderlich, wenn im Einzelfall staatliche Institutionen oder Einrichtungen, wie z.B. die Bundeswehr oder das Technische Hilfswerk (THW), auf wirtschaftlichem Gebiet tätig werden wollen und damit in Konkurrenz zu bestehenden Unternehmen treten.
Der Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Berlin und Brandenburg e.V