Dein Suchergebnis zum Thema: Brandenburg

Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/rechtsgrundlagen/nationale-regelungen/finanzkonglomerate-aufsichtsgesetz-fkag--639512

Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
Präsident Beirat Außenwirtschaft Bankenaufsicht Bonitätsanalyse Berlin und Brandenburg

    Kategorien:
  • Wissen
Seite melden