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Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/rechtsgrundlagen/nationale-regelungen/kreditinstituts-rechnungslegungsverordnung-rechkredv--639540

Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
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Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/rechtsgrundlagen/nationale-regelungen/grosskredit-und-millionenkreditverordnung-gromikv--639526

Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
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Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/rechtsgrundlagen/nationale-regelungen/institutsverguetungsverordnung-institutsvergv--639552

Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
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Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/rechtsgrundlagen/nationale-regelungen/wertpapierinstituts-verguetungsverordnung-wpivergv--923612

Das Aufsichtsrecht gibt den rechtlichen Rahmen vor, den die Institute bei ihrer Gründung und beim Betreiben von Geschäften zu beachten haben. Auch die Aufsichtsbehörden können sich nur innerhalb des ihnen gesetzten Rechtsrahmens bewegen.
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Bankstellenstatistik 2001 – Anlage 2: Zugänge von Kreditinstituten im Jahre 2001 | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/dokumentation/bankstellenstatistik-2001-anlage-2-zugaenge-von-kreditinstituten-im-jahre-2001-598382

Die Bankenaufsicht hat die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten.
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Bankstellenstatistik 2002 – Anlage 2: Zugänge von Kreditinstituten im Jahre 2002 | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/dokumentation/bankstellenstatistik-2002-anlage-2-zugaenge-von-kreditinstituten-im-jahre-2002-598352

Die Bankenaufsicht hat die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten.
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Bankstellenstatistik 2002 – Anlage 1: Bestand an Kreditinstituten Ende des Jahres 2002 | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/dokumentation/bankstellenstatistik-2002-anlage-1-bestand-an-kreditinstituten-ende-des-jahres-2002-598338

Die Bankenaufsicht hat die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten.
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Bankstellenstatistik 2004 – Anlage 1: Bestand an Kreditinstituten Ende des Jahres 2004 | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/dokumentation/bankstellenstatistik-2004-anlage-1-bestand-an-kreditinstituten-ende-des-jahres-2004-598222

Die Bankenaufsicht hat die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten.
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Bankstellenstatistik 2003 – Anlage 1: Bestand an Kreditinstituten Ende des Jahres 2003 | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/dokumentation/bankstellenstatistik-2003-anlage-1-bestand-an-kreditinstituten-ende-des-jahres-2003-598284

Die Bankenaufsicht hat die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten.
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