Klingelschilder sind kein Fall für die EU-Datenschutzverordnung – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/klingelschilder-sind-kein-fall-fuer-die-eu-datenschutzverordnung/
VorlesenDie Europäische Kommission stellt klar, dass die EU-Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) Namen auf Türschildern oder Briefkästen nicht regelt und auch nicht deren Entfernung verlangt. Diesbezügliche Behauptung in mehreren Medienberichten in Deutschland und Österreich sind schlicht und einfach falsch.
Klingelschilder sind kein Fall für die EU-Datenschutzverordnung Vorlesen 22.10.2018 Brüssel