Dein Suchergebnis zum Thema: Beschleunigung

BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Streitbeilegung_Verbrauchersachen.html?nn=18816

Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254, 1039 – VSBG) wurden erstmalig die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich Verbraucher bei Streitigkeiten mit Unternehmern stets an eine Schlichtungsstelle wenden können, die bestimmten Qualitätsanforderungen genügt.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Verteilung_Maklerkosten.html?nn=18816

Die Bildung von Wohneigentum wird auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssen. Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision haben Kaufinteressenten dabei häufig keinerlei Einfluss. Aufteilung und Höhe der Maklerprovision unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die Änderungen im Maklerrecht zielen darauf ab, durch bundesweit einheitliche, verbindliche Regelungen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zu erhöhen und die Käufer vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage zu schützen.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Information_Schwangerschaftsabbruch219a.html?nn=18816

Für Frauen, die einen straffreien Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, kann es heute problematisch sein, Informationen über Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zu erhalten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Es besteht ein dringender Bedarf an diesen Informationen. Frauen in Konfliktlagen müssen sie ohne Zeitverzug erhalten können. Das bedeutet, dass der Zugang zu einem System gewährleistet werden muss, welches zuverlässig und turnusmäßig erhobene sowie öffentlich und niedrigschwellig erreichbare Informationen bereitstellt. Das kann nur gewährleistet werden, wenn die Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und Einrichtungen, die auf die Tatsache hinweisen, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, keine Strafverfolgung zu befürchten haben.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Verbraucherschutzgesetz_VSchDG.html?nn=18816

Während die Hürden für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr im europäischen Binnenmarkt sinken, enden die Kompetenzen der Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten an den jeweiligen Grenzen. Daher vernetzt die EU schon seit 2004 diese Behörden und verpflichtet sie zu grenzüberschreitender Unterstützung bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2018_Umsetzung_RL-EU-2016-680_und_Anpassung_datenschutzrechtlicher_Bestimmungen.html?nn=18816

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 und der Anpassung bereichsspezifischen Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung.
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BMJ – Gesetzgebung – Rechtsverordnungen zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Einfuehrung_elektronische_Akte.html?nn=18816

Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 enthält in den §§ 32 ff. StPO verschiedene Verordnungsermächtigungen für die Einführung der elektronischen Aktenführung in Strafsachen, die spätestens zum 1. Januar 2026 abgeschlossen sein muss. In den hier vorgelegten vier Verordnungen – der Bundesstrafaktenführungsverordnung, der Strafaktenübermittlungsverordnung, der Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung und der Strafakteneinsichtsverordnung – werden in erster Linie technische Standards festgelegt.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Fixierungen_Freiheitsenziehung.html?nn=18816

Mit dem Gesetzentwurf soll dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16) für Fixierungen in der gerichtlich angeordneten Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft (der sogenannten Zivilhaft) Rechnung getragen werden. Für freiheitsentziehende Fixierungsanordnungen in der Strafhaft, dem Maßregelvollzug, der Untersuchungshaft, der vorläufigen Unterbringung und im Jugendarrest wird ein richterliches Verfahrensrecht geschaffen.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2019_Fixierungen_Freiheitsenziehung.html

Mit dem Gesetzentwurf soll dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 2018 (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16) für Fixierungen in der gerichtlich angeordneten Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft (der sogenannten Zivilhaft) Rechnung getragen werden. Für freiheitsentziehende Fixierungsanordnungen in der Strafhaft, dem Maßregelvollzug, der Untersuchungshaft, der vorläufigen Unterbringung und im Jugendarrest wird ein richterliches Verfahrensrecht geschaffen.
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BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus vom 16. Mai 2005

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2018_Zusatzprotokoll_Uebereinkommen_Verhuetung_Terrorismus.html?nn=18816

Das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus soll ratifiziert werden. Es ergänzt zum einen die strafrechtlichen Regelungen des Übereinkommens zur Verhütung des Terrorismus. Zum anderen zielt das Zusatzprotokoll auf eine Stärkung und Erleichterung des Austausches von Informationen über Personen, die Auslandreisen für terroristische Zwecke unternehmen.
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