BMJ – Gesetzgebung – Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Rechtshilfe_Deu_Bra.html?nn=18816
Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen wurde am 3. Dezember 2009 unterzeichnet. Durch die Unterzeichnung des Abkommens ist die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland eingetreten. Ziel des Gesetzes ist es, durch die parlamentarische Zustimmung die innerstaatliche Anwendbarkeit des Abkommens herbeizuführen.
Verhältnisses abgestimmt, so dass der Rechtshilfevertrag eine Erleichterung und Beschleunigung