Auf- und Einbringen von Materialien | landwirtschaft.hessen.de https://landwirtschaft.hessen.de/Umwelt/Bodenschutz/Auf-und-Einbringen-von-Materialien
Anforderungen an das Auf- und Einbringen ergeben sich vor allem aus § 12 BBodSchV; hierzu hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) bereits 2002 eine Vollzugshilfe erstellt.
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