Amtsblatt Nummer 14 vom 18. Juli 2011 | Stadt Linz https://www.linz.at/amtsblatt/archiv_53591.php
Das Amtsblatt erfüllt mit einem kurzen redaktionellen Teil, amtliche Veröffentlichungen, Stellenausschreibungen der Stadt, sowie Geburten, Verehelichungen und Todesfälle die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
(2) Ein Beamter/Eine Beamtin hat keinen Anspruch auf die Kinderbeihilfe für sein