Deutscher Bundestag – Karenzzeit für Mitglieder der Bundesregierung https://www.bundestag.de/mediathek/150615_karenzzeit-378910
Die Beschäftigung eines Regierungsmitglieds außerhalb des öffentlichen Dienstes soll in den ersten 18 Monaten nach Ausscheiden aus der Regierung untersagt werden können. Darauf zielt ein Regierungsentwurf ab, der am Montag, 15. Juni, Thema einer Innenausschuss-Anhörung war.
© picture alliance/imageBroker 14.10.2019 Besoldung von Beamten, Richtern und