Deutscher Bundestag – 15 Wehrbeauftragter des Bundestages https://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/datenhandbuch/15/kapitel-15-475964
1956 wurde nach dem Vorbild des schwedischen Militie-Ombudsman in der Bundesrepublik Deutschland der Wehrbeauftragte eingeführt. Der mit Gesetz vom 19. März 1956 beschlossene Artikel 45b Grundgesetz lautet: Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlame…
Zeit bis zur Ernennung des Nachfolgers vom Leitenden Beamten