Die von der Bundesregierung geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag, 11. Dezember 2023, deutlich. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/9044) sieht vor, bei Einbürgerungen künftig Mehrstaatigkeit generell hinzunehmen. Zugleich soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren. Beim Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als einer Voraussetzung für eine Einbürgerung soll dem Entwurf zufolge gesetzlich klargestellt werden, dass „antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen“ mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.
© picture alliance/imageBroker 14.10.2019 Besoldung von Beamten, Richtern und