Gewährung freier Lernmittel | Wuppertal https://www.wuppertal.de/kultur-bildung/schule/schuelerservice/gewaehrung-freier-lernmittel.php
Der jährliche Eigenanteil, der von den Schulen festgelegt wird, ist nur Beziehern und -innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Roem. 12 (SGB XII – Grundsicherung) zu erstatten, sofern die Stadt Wuppertal Schulträger der besuchten Schule ist.
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