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Österreichischer Segelflug in der Zwischenkriegszeit

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Gemäß dem Friedensvertrag von Saint Germain durften zwischen 1919 und 1922 nur alliierte Flugunternehmen in Österreich aktiv sein. Erst mit dem Inkrafttreten der „Begriffsbestimmungen für die Unterscheidung der zivilen und militärischen Luftfahrzeuge“ im Mai 1922 konnte am Neubau österreichischer Muster gearbeitet werden, allerdings mit erheblichen Einschränkungen.
Mit der Eröffnung des Segelfliegerheims Spitzerberg bei Bad Deutsch-Altenburg (NÖ

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