schleswig-holstein.de – Landesamt für soziale Dienste – Traumaambulanzen https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASD/Aufgaben/Opferentschaedigung/OpferentschaedigungTraumaambulanzen?nn=8a567bc9-c79f-4279-a99d-6ceebf50e8ba
Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist, erleidet oft auch ein psychisches Trauma, also eine Verletzung der Seele. Eine frühzeitige Behandlung kann dauerhafte Gesundheitsstörungen verhindern. Betroffene, die vor dem 01.01.2021 Opfer einer Gewalttat geworden sind, können sich zur Behandlung wie bisher an eine der unten aufgeführten Traumaambulanzen wenden. Mit dem Inkrafttreten des SGB XIV haben Betroffene, die nach dem 01.01.2021 Opfer einer Gewalttat werden, einen weitergehenden gesetzlichen Anspruch auf „Schnelle Hilfen“ in einer Traumaambulanz.
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