Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) [1, 2] regelt die Untersuchung von Wasserproben auf Legionellen in Wasserversorgungsanlagen. Eine Untersuchung hat zu erfolgen, wenn die Anlage über einen Trinkwassererwärmer von mehr als 400 Litern Speicherkapazität verfügt bzw. bei einem Leitungs-Inhalt von mehr als 3 Litern zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Wasserentnahmestelle. Bei öffentlicher Nutzung (in der Trinkwasserverordnung definiert als Abgabe von Trinkwasser an einen unbestimmten Personenkreis) besteht – soweit nicht vom verantwortlichen Gesundheitsamt anders festgelegt – eine jährliche Untersuchungspflicht, während bei gewerblich betriebenen Anlagen (z.B. in vermieteten Wohngebäuden) ein Untersuchungsintervall von 3 Jahren einzuhalten ist.
technischen Fragen: Umweltbundesamt Forschungsstelle Bad