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Wasser- und Abwasserzweckverband „Scharmützelsee – Storkow/Mark“ / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Leben-Freizeit/Ver-und-Entsorger/WAS-Scharm%C3%BCtzelsee-Storkow-Mark-/?La=1

Seit über 30 Jahren ein starker und verlässlicher Partner der Region Tag und Nacht, zwölf Monate im Jahr: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wasser- und Abwasserzweckverbands „Scharmützelsee-Storkow/Mark“ versorgen 22.000 Bürgerinnen und Bürger mit reinem Trinkwasser und entsorgen ihr Abwasser zuverlässig und umweltgerecht. Seit über 30 Jahren ist der WAS dafür ein verlässlicher Partner der Region und leistungsstarker Dienstleister für unsere Kunden. Körperschaft des öffentlichen Rechts: dem Allgemeinwohl verpflichtet Als Körperschaft des öffentlichen Rechts handeln der WAS im Interesse des Allgemeinwohls, nicht aus Profitinteressen. Der Verband arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip und ist nicht gewinnorientiert. Gesellschafter des Zweckverbandes sind die Städte, Ämter und Gemeinden. Deren Bürgermeister und Amtsdirektoren stellen sicher, dass der Zweckverband immer im Sinne der Bürgerinnen und Bürger agiert. Versorgungssicherheit und Preisstabilität Die Mitgliedskommunen kontrollieren den Wasser-und Abwasserzweckverband „Scharmützelsee – Storkow/Mark“ demokratisch in der Verbandsversammlung. Ihre Stimmverteilung resultiert aus der jeweiligen Einwohnerzahl. Gemeinsam stellen unsere Mitglieder für die Menschen in der Region viele Vorteile sicher: Ver- und Entsorgungssicherheit Trinkwasser von höchster Qualität Dauerhaft stabile, faire Preise Verantwortungsvolle Investitionen Infrastruktur auf dem Stand der Technik Umwelt- und Gewässerschutz Quelle: Wasser- und Abwasserzweckverband “Scharmützelsee-Storkow/ Mark“: Über uns (was-storkow.de) / Stand 14. Dezember 2023 Immer frisch informiert mit dem WAS Newsletter Informationen des WAS
Störung der Trinkwasserversorgung in Alt Golm Wasserrohrburch zwischen Alt Golm und Bad

Bürgermeister / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Wichtige-Themen/index.php?object=tx%2C3728.81.1&NavID=3728.72&La=1

Die Gemeinde Rietz-Neuendorf, hat als amtsfreie Gemeinde, eine eigene hauptamtliche Verwaltung. An der Spitze steht der auf acht Jahre gewählte hauptamtliche Bürgermeister. Der Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung sowie rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde. Er hat: die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vorzubereiten, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses auszuführen und die ihm vom Hauptausschuss übertragenen Aufgaben (§ 50 Abs. 3 Satz 1) wahrzunehmen, die Entscheidungen auf dem Gebiet der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und der Auftragsangelegenheiten zu treffen, es sei denn, die Gemeindevertretung ist aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zuständig, Maßnahmen der Aufsichtsbehörden umzusetzen, wenn im Einzelfall kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht, die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Die rechtlichen Grundlagen der Stellung des Bürgermeisters ergeben sich aus den Paragraphen 55 – 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Ehrenamt: Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr (Ortswehr Sauen) Mitglied Rotary Club Bad

Bürgermeister / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/B%C3%BCrgermeister/

Die Gemeinde Rietz-Neuendorf, hat als amtsfreie Gemeinde, eine eigene hauptamtliche Verwaltung. An der Spitze steht der auf acht Jahre gewählte hauptamtliche Bürgermeister. Der Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung sowie rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde. Er hat: die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vorzubereiten, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses auszuführen und die ihm vom Hauptausschuss übertragenen Aufgaben (§ 50 Abs. 3 Satz 1) wahrzunehmen, die Entscheidungen auf dem Gebiet der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und der Auftragsangelegenheiten zu treffen, es sei denn, die Gemeindevertretung ist aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zuständig, Maßnahmen der Aufsichtsbehörden umzusetzen, wenn im Einzelfall kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht, die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Die rechtlichen Grundlagen der Stellung des Bürgermeisters ergeben sich aus den Paragraphen 55 – 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Ehrenamt: Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr (Ortswehr Sauen) Mitglied Rotary Club Bad

Bürgermeister / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/B%C3%BCrgermeister/?La=1

Die Gemeinde Rietz-Neuendorf, hat als amtsfreie Gemeinde, eine eigene hauptamtliche Verwaltung. An der Spitze steht der auf acht Jahre gewählte hauptamtliche Bürgermeister. Der Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung sowie rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde. Er hat: die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vorzubereiten, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses auszuführen und die ihm vom Hauptausschuss übertragenen Aufgaben (§ 50 Abs. 3 Satz 1) wahrzunehmen, die Entscheidungen auf dem Gebiet der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und der Auftragsangelegenheiten zu treffen, es sei denn, die Gemeindevertretung ist aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zuständig, Maßnahmen der Aufsichtsbehörden umzusetzen, wenn im Einzelfall kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht, die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Die rechtlichen Grundlagen der Stellung des Bürgermeisters ergeben sich aus den Paragraphen 55 – 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Ehrenamt: Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr (Ortswehr Sauen) Mitglied Rotary Club Bad

Bürgermeister / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Die Gemeinde Rietz-Neuendorf, hat als amtsfreie Gemeinde, eine eigene hauptamtliche Verwaltung. An der Spitze steht der auf acht Jahre gewählte hauptamtliche Bürgermeister. Der Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung sowie rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Gemeinde. Er hat: die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vorzubereiten, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses auszuführen und die ihm vom Hauptausschuss übertragenen Aufgaben (§ 50 Abs. 3 Satz 1) wahrzunehmen, die Entscheidungen auf dem Gebiet der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und der Auftragsangelegenheiten zu treffen, es sei denn, die Gemeindevertretung ist aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zuständig, Maßnahmen der Aufsichtsbehörden umzusetzen, wenn im Einzelfall kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht, die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen. Die rechtlichen Grundlagen der Stellung des Bürgermeisters ergeben sich aus den Paragraphen 55 – 58 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).
Ehrenamt: Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr (Ortswehr Sauen) Mitglied Rotary Club Bad

Schule & Bildung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Leben-Freizeit/Schule-Bildung/

Unsere einzügige Schule liegt mitten im wunderschönen Ort Görzig in der Gemeinde Rietz-Neuendorf. Wir machen Schule in einem Objekt im Grünen mit einem weitläufigen abwechslungsreichen Areal für Spiel und Sport. Als Verlässliche Halbtags- Grundschule bieten wir an fünf Tagen in der Woche ein umfangreiches Angebot in Schule und Integrierter Ganztagsbetreuung an. Auch am Vormittag sind die Erzieher in den Schulalltag eingebunden und gestalten liebevoll und abwechslungsreich den Nachmittagsbereich. Unsere Schule ist behindertengerecht ausgestattet. Wir integrieren Schüler mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen. Seit dem Schuljahr 2012/2013 sind wir eine „Inklusive Schule“. (Quelle: www.schule-goerzig.de). Bildung allgemein
): Ahrensdorf, Behrensdorf, Buckow Glienicke, Herzberg Grund- und Gesamtschule Bad

Schule & Bildung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Unsere einzügige Schule liegt mitten im wunderschönen Ort Görzig in der Gemeinde Rietz-Neuendorf. Wir machen Schule in einem Objekt im Grünen mit einem weitläufigen abwechslungsreichen Areal für Spiel und Sport. Als Verlässliche Halbtags- Grundschule bieten wir an fünf Tagen in der Woche ein umfangreiches Angebot in Schule und Integrierter Ganztagsbetreuung an. Auch am Vormittag sind die Erzieher in den Schulalltag eingebunden und gestalten liebevoll und abwechslungsreich den Nachmittagsbereich. Unsere Schule ist behindertengerecht ausgestattet. Wir integrieren Schüler mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen. Seit dem Schuljahr 2012/2013 sind wir eine „Inklusive Schule“. (Quelle: www.schule-goerzig.de). Bildung allgemein
): Ahrensdorf, Behrensdorf, Buckow Glienicke, Herzberg Grund- und Gesamtschule Bad