Ökokonto | landwirtschaft.hessen.de https://landwirtschaft.hessen.de/naturschutz-und-artenvielfalt/foerderung/foerderungen-im-bereich-natur-und-artenschutz/oekokonto
Die „Ökokonto“-Regelung davon aus, dass erst ein Guthaben auf dem Konto der Natur angelegt wird, das später abgebucht, statt Schäden an der Natur nachträglich wieder gut zu machen.
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