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RKI – Rizin-Intoxikation – Deutsch-französisches Verbundprojekt PLANT zur Bewältigung bioterroristischer Gefahrenlagen durch die Pflanzentoxine Rizin und Abrin

https://www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/ZBS/ZBS3/Rizin_Abrin.html?nn=11049652

Die Bewältigung einer bioterroristischen Gefahrenlage stellt sowohl die Sicherheitsbehörden als auch die Gesundheitsbehörden vor erhebliche Herausforderungen. Das deutsch-französische Verbundprojekt PLANT (Priority to threats posed by plant toxins: management, detection, forensics and therapeutics in a bioterrorism incident taken to the next level) hat daher zum Ziel, Werkzeuge zur optimalen Bewältigung der mit einem Anschlag mit den Pflanzentoxinen Rizin oder Abrin einhergehenden Herausforderungen zu entwickeln. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom französischen Pendant Agence Nationale de la Recherche (ANR) mit insgesamt 3,1 Mio EUR gefördert.
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RKI – Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz – 38. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/reg-20090212-MHH.html

Im Projekt sollen hiPS-Zellen, die aus verschiedenen Ausgangszellen und unter Nutzung unterschiedlicher Methoden gewonnen werden, mit hES-Zellen bezüglich molekularer Eigenschaften, beispielsweise hinsichtlich ihres Transkriptoms und ihres Epigenoms, sowie in Bezug auf ihre frühe Differenzierung im Rahmen von embryoid bodies und Teratomen verglichen werden. Ferner sollen Methoden zur genetischen Modifikation vergleichend zwischen hES-Zellen und hiPS-Zellen untersucht sowie für beide Zelltypen optimiert und dazu genutzt werden, bestimmte (teils entwicklungs- und gewebespezifische) Marker- und Reportergene in diesen Zellen zur Expression zu bringen. Anschließend soll dann unter Nutzung spezifischer Differenzierungsprotokolle überprüft werden, ob hiPS-Zellen ein mit hES-Zellen vergleichbares Potential zur Differenzierung in Lungen-, Herz- und Leberzellen haben. Schließlich sind die Etablierung eines verbesserten Verfahrens für die Kultivierung dieser Zellen in größeren als im Labormaßstab üblichen Mengen (large scale-Kultivierung in einem 50 bis 100 ml-Bioreaktor) sowie die Differenzierung von hES- und hiPS-Zellen zu Kardiomyozyten im Rahmen dieser large scale-Kultivierung vorgesehen.
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RKI – Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz – 38. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/reg-20090212-MHH.html?nn=2377898

Im Projekt sollen hiPS-Zellen, die aus verschiedenen Ausgangszellen und unter Nutzung unterschiedlicher Methoden gewonnen werden, mit hES-Zellen bezüglich molekularer Eigenschaften, beispielsweise hinsichtlich ihres Transkriptoms und ihres Epigenoms, sowie in Bezug auf ihre frühe Differenzierung im Rahmen von embryoid bodies und Teratomen verglichen werden. Ferner sollen Methoden zur genetischen Modifikation vergleichend zwischen hES-Zellen und hiPS-Zellen untersucht sowie für beide Zelltypen optimiert und dazu genutzt werden, bestimmte (teils entwicklungs- und gewebespezifische) Marker- und Reportergene in diesen Zellen zur Expression zu bringen. Anschließend soll dann unter Nutzung spezifischer Differenzierungsprotokolle überprüft werden, ob hiPS-Zellen ein mit hES-Zellen vergleichbares Potential zur Differenzierung in Lungen-, Herz- und Leberzellen haben. Schließlich sind die Etablierung eines verbesserten Verfahrens für die Kultivierung dieser Zellen in größeren als im Labormaßstab üblichen Mengen (large scale-Kultivierung in einem 50 bis 100 ml-Bioreaktor) sowie die Differenzierung von hES- und hiPS-Zellen zu Kardiomyozyten im Rahmen dieser large scale-Kultivierung vorgesehen.
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RKI – Register genehmigter Anträge nach § 11 Stammzellgesetz – 1. Genehmigung nach dem Stammzellgesetz

https://www.rki.de/DE/Content/Gesund/Stammzellen/Register/reg-20021220-bruestle.html

Für Forschungsarbeiten unter dem Titel „Gewinnung und Transplantation neuraler Vorläuferzellen aus humanen embryonalen Stammzellen“ wurde Herrn Professor Dr. Oliver Brüstle vom Institut für Rekonstruktive Neurobiologie des Universitätsklinikums Bonn die Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzell-Linien genehmigt.
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