Satzungen Ab 01.07.2024 gelten die Abfallwirtschaftssatzung sowie die Abfallgebührensatzung mit jeweils der zweiten Änderungssatzung. Ab 07.10.2023 gilt die Straßenreinigungssatzung die im Amtsblatt 21/2023 vom 06. Oktober 2023 veröffentlicht wurde. Ab 01.01.2023 gilt die Straßenreinigungsgebührensatzung mit der zweiten Änderungssatzung. (gültig bis 31.12.2024) Ab 01.01.2025 gilt die Straßenreinigungsgebührensatzung die im Amtsblatt 26/2024 vom 20. Dezember 2024 veröffentlicht wurde. Art und Umfang der Leistungen des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes sowie die dafür fälligen Gebühren richten sich nach Satzungen, die der Stadtrat beschließt und die im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg öffentlich bekannt gemacht werden. Zur besseren Lesbarkeit werden die Satzungen in der jeweils geltenden Fassung als nicht amtliche Lesefassungen zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb keine Gewähr. Die Abfallwirtschaftssatzung vom 22. März 2019 (Amtsblatt Nr. 06/2019) liegt mit der zweiten Änderungssatzung vom 31. Mai 2024 (Amtsblatt Nr. 10/2024) vor. Die Abfallgebührensatzung vom 25. Februar 2022 (Amtsblatt Nr. 07/2022) liegt mit der zweiten Änderungssatzung vom 31. Mai 2024 (Amtsblatt Nr. 10/2024) vor. Die Straßenreinigungssatzung vom 06. Oktober 2023 liegt im Amtsblatt Nr. 21/2023 vor. Die Straßenreinigungsgebührensatzung vom 1. Dezember 2017 (Amtsblatt Nr. 30/2017) liegt mit der zweiten Änderungssatzung vom 23. Dezember 2022 (Amtsblatt Nr. 35/2022) vor. (gültig bis 31.12.2024) Die Straßenreinigungsgebührensatzung vom 20. Dezember 2024 liegt im Amtsblatt Nr. 26/2024 vor. (gültig ab 01.01.2025) Hier werden die nicht amtlichen Lesefassungen zur Verfügung gestellt: Abfallwirtschaftssatzung Abfallgebührensatzung Straßenreinigungssatzung Straßenreinigungsgebührensatzung (gültig bis 31.12.2024) Straßenreinigungsgebührensatzung (gültig ab 01.01.2025) Rechtlich verbindlich ist allein die im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg veröffentlichte Fassung.
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