Dein Suchergebnis zum Thema: Abfall

Schleifpapier / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Entsorgungsweg Restabfalltonne, Restabfallsack Gefährdung für Mensch und Umwelt —— Informationen, Hinweise —— Links zu weiteren Informationen Was gehört in die Restabfalltonne? Abfallberatung
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Windel / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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(Wegwerfwindel) Entsorgungsweg Restabfalltonne, Restabfallsack Gefährdung für Mensch und Umwelt —— Informationen, Hinweise —— Links zu weiteren Informationen Was gehört in die Restabfalltonne? Abfallberatung
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Musikkasette / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Entsorgungsweg   Restabfalltonne oder Restabfallsack Gefährdung für Mensch und Umwelt —— Informationen, Hinweise —— Links zu weiteren Informationen Was gehört in die Restabfalltonne?
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RestmÃŒll / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Restabfall Abfallbehälter Jedes bewohnte Grundstück muss mit mindestens einer Restmülltonne an die Abfallentsorgung angeschlossen sein Grundstücke mit Wochenendhäusern oder Ferienwohnungen, die nur zeitweise oder saisonbedingt bewohnt werden, sind für den Zeitraum der Nutzung, jedoch mindestens für ein Quartal, an die Abfallentsorgung anzuschließen. Die An- und Ummeldung ist durch den Grundstückseigentümer schriftlich vorzunehmen. Für die auf dem Grundstück anfallende Abfallmenge muss ausreichendes Abfallbehältervolumen beantragt werden. Anderenfalls kann die Stadt die erforderlichen Leistungen festlegen. Beachten Sie dabei auch den jeweiligen Abfuhrturnus. Richtwert für die Behältergröße: 20 Liter je Bewohner und Woche Zugelassene Behälter für Restmüll: 60, 80, 120, 240, 770, 1100 Liter Füllraum 40 Liter Restmülltonnen können nur auf Grundstücken mit nur einem oder zwei Bewohnern widerruflich zugelassen werden. Was gehört in die Restmülltonne ? verschmutztes Papier Schreibstifte Kohle-, Faxpapier Kehricht, Staubsaugerbeutel, Asche Tapetenreste Zigarettenasche und -reste Papiertaschentücher Klebebänder und -etiketten Hygieneartikel, Windeln Keramik und Porzellan Kassetten, Disketten Pflaster, Verbandmaterial Fotonegative, Filme Stoffreste, Leder, Gummi Spiegel-, Fenster- und Brillenglas Glühlampen (keine Energiesparlampen) Abfallsäcke Für gelegentlich mehr Restabfall, können Abfallsäcke erworben werden. Weitere Informationen: Abfallsäcke Die Säcke können an folgenden Stellen erworben werden: und in den Bürgerbüros.
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Batterien / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Batterien Etwa eine Milliarde Gerätebatterien werden in Deutschland jedes Jahr in den Umlauf gebracht. Doch wohin damit, wenn sie verbraucht sind? Seit Oktober 1998 verbietet die Batterieverordnung, Batterien und Akkus mit dem Hausmüll zu entsorgen. Zwar enthalten nur noch ein paar Prozent der Gerätebatterien Blei, Cadmium und Quecksilber, doch das Verbot gilt für alle Typen von Batterien, denn sie alle enthalten Metalle, die verwertet werden können. Seit Inkrafttreten der Batterieverordnung übernimmt die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) die Entsorgung von Altbatterien und Akkus. Die Arbeit der Stiftung finanziert sich aus den Beiträgen der mehr als 460 Batteriehersteller, die mit dem GRS Batterien einen Nutzervertrag abgeschlossen haben. Heute können Batterien und Akkus nahezu aller elektrochemischen Systeme wieder verwertet werden. Jahr für Jahr wird der Anteil der verwerteten Batterien erhöht. Durch das Recycling werden vor allem Metalle wie Zink, Blei, Stahl, Nickel und Cadmium zurück gewonnen. Batterien, die derzeit noch nicht verwertet werden können, werden auf Sonderabfalldeponien beseitigt.  Bringen Sie leere Gerätebatterien und Akkus (keine Fahrzeugbatterien!) zurück zu den Sammelstellen des Handels und der Stadt. Die grünen Batteriesammelboxen stehen in allen Geschäften, die Batterien und Akkus im Sortiment führen. Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb nimmt Gerätebatterien und Akkus an folgenden Stellen entgegen: Abfallberatung, Sterntstraße 13 Mo, Mi, Do 07:30 bis 16:00 Uhr Di 07:30 bis 17:30 Uhr Fr 07:30 bis 12:00 Uhr     Deponie Hängelsberge, Königstraße 96 Mo-Fr 07:00 bis 17:00 Uhr Sa 07:00 bis 14:00 Uhr     Recyclinghof Cracauer Anger, Berliner Chaussee/ An der Lake Mo-Fr 09:00 bis 17:00 Uhr Sa 09:00 bis 14:00 Uhr     Wertstoffhof Silberbergweg, Silberbergweg 18 Mo-Fr 09:00 bis 17:00 Uhr Sa 09:00 bis 14:00 Uhr     Schadstoffmobil   siehe Fahrplan      
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ZellstofftÃŒcher / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Schnellhefter (PVC) / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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E von Einzelbewerber bis Europawahl / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de

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Ergebnis / amtliches Endergebnis Das amtliche Endergebnis steht fest, wenn der Wahlausschuss das Ergebnis der Auszählungen geprüft und bestätigt hat. Am Wahlabend gibt der Wahlleiter ein „vorläufiges amtliches Endergebnis“ bekannt, das noch nicht offiziell bestätigt ist. EU-Bürger Als Staatsangehöriger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Sie automatisch auch Unionsbürger.  Aus dieser Unionsbürgerschaft ergibt  sich u. a. das  Recht für das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und bei den Wahlen zum Europäischen Parlament in dem Mitgliedsland , in dem Sie einen Wohnsitz haben siehe auch: Unionsbürger Europawahl Das Europäische Parlament wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. In Deutschland ist die Wahl des Europäischen Parlaments im Europawahlgesetz und der dazugehörigen Europawahlordnung, in Verbindung mit dem Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung, geregelt. Europawahlgesetz (EuWG) In der Bundesrepublik Deutschland gilt für die Wahl zum Europäischen Parlament das Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz – EuWG). Es konkretisiert die Vorgaben des Direktwahlaktes für die Europawahlen in der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu enthält das EuWG insbesondere nähere Vorschriften über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses. Europawahlordnung (EuWO) Zur Durchführung des Europawahlgesetzes (EuWG) hat das Bundesminsterium des Innern gemäß § 25 Absatz 2 EuWG die Europawahlordnung erlassen, die die Vorgaben des Europawahlgesetzes konkretisiert. Die Europawahlordnung enthält u. a. Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl. Einzelbewerber Zur Bundestagswahl können im Wahlkreis auch Einzelbewerber antreten, die keiner Partei angehören. Zur Landtagswahl  können im Wahlkreis Einzelbewerber antreten, die keiner Partei angehören, oder einer Partei angehören. Sie sind Direktkandidaten und werden mit der Personenstimme gewählt. Zur Kommunalwahl und zur Wahl der Ortschaftsräte können auch Einzelbewerber antreten, die keiner Partei oder Gruppierung angehören.
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