Restabfall Abfallbehälter Jedes bewohnte Grundstück muss mit mindestens einer Restmülltonne an die Abfallentsorgung angeschlossen sein Grundstücke mit Wochenendhäusern oder Ferienwohnungen, die nur zeitweise oder saisonbedingt bewohnt werden, sind für den Zeitraum der Nutzung, jedoch mindestens für ein Quartal, an die Abfallentsorgung anzuschließen. Die An- und Ummeldung ist durch den Grundstückseigentümer schriftlich vorzunehmen. Für die auf dem Grundstück anfallende Abfallmenge muss ausreichendes Abfallbehältervolumen beantragt werden. Anderenfalls kann die Stadt die erforderlichen Leistungen festlegen. Beachten Sie dabei auch den jeweiligen Abfuhrturnus. Richtwert für die Behältergröße: 20 Liter je Bewohner und Woche Zugelassene Behälter für Restmüll: 60, 80, 120, 240, 770, 1100 Liter Füllraum 40 Liter Restmülltonnen können nur auf Grundstücken mit nur einem oder zwei Bewohnern widerruflich zugelassen werden. Was gehört in die Restmülltonne ? verschmutztes Papier Schreibstifte Kohle-, Faxpapier Kehricht, Staubsaugerbeutel, Asche Tapetenreste Zigarettenasche und -reste Papiertaschentücher Klebebänder und -etiketten Hygieneartikel, Windeln Keramik und Porzellan Kassetten, Disketten Pflaster, Verbandmaterial Fotonegative, Filme Stoffreste, Leder, Gummi Spiegel-, Fenster- und Brillenglas Glühlampen (keine Energiesparlampen) Abfallsäcke Für gelegentlich mehr Restabfall, können Abfallsäcke erworben werden. Weitere Informationen: Abfallsäcke Die Säcke können an folgenden Stellen erworben werden: und in den Bürgerbüros.
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