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Spiegelscherben / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Abfall/Spiegelscherben.php?object=tx%2C698.8856&ModID=255&FID=37.35396.1&NavID=37.517&La=1
Entsorgungsweg Restabfalltonne, Restabfallsack GefÀhrdung fÃŒr Mensch und Umwelt —— Informationen, Hinweise —— Links zu weiteren Informationen Was gehört in die Restabfalltonne? Abfallberatung
Bußgeldstelle / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Abfall/index.php?NavID=37.517&object=tx%2C37.13404.1&La=&La=1&oNavID=37.517
Die Bußgeldstelle gehört zum Fachdienst Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten des Fachbereiches Ordnung.und Gewerbeangelegenheiten. Oft kommt es zu Verwechslungen mit der Zentralen Bußgeldstelle des technischen Polizeiamtes Sachsen-Anhalt. Die Gruppe Sonstige Ordnungswidrigkeiten befasst sich mit: Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen gewerbliche Gesetze, Vorschriften und Anordnungen Verfolgung und Ahnung von Verstößen gegen alle anderen Gesetze, Verordnungen und Satzungen, fÃŒr deren DurchfÃŒhrung die Landeshauptstadt Magdeburg zustÀndig ist Die Gruppe Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst sich mit: Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften zum Halten und Parken (ruhender Verkehr) Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die bei der Überwachung der Einhaltung zulÀssiger Höchstgeschwindigkeiten oder der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr aufgrund eigener Kontrollen festgestellt werden (fließender Verkehr) Erreichbarkeit und Ansprechpartner/innen Zimmer Telefonnummer Teamleiterin Bußgeldstelle Frau Fuchs BB 2.26 (03 91) 5 40 21 80 Sachbearbeiter Sonstige Ordnungswidrigkeiten Frau Hausdorf, S. BB 2.33 (03 91) 5 40 21 70 Frau Schöne BB 2.31 (03 91) 5 40 21 55 Frau Schmidt, A. BB 2.30 (03 91) 5 40 21 73 Frau Kirsten BB 2.31 (03 91) 5 40 21 79 Frau Sonnenberg BB 2.33 (03 91) 5 40 21 77 Gruppenleiterin Verkehrs- ordnungswidrigkeiten Frau Cruse BB 3.02 (03 91) 5 40 21 62 Sachbearbeiter fließender Verkehr Aktenzeichenbereich 7.1770.xxxx00.x – 7.1770.xxxx24.x Herr Baumann BB 3.12 (03 91) 5 40 21 14 Aktenzeichenbereich 7.1770.xxxx75.x – 7.1770.xxxx99.x Herr Hedrich BB 3.11 (03 91) 5 40 20 69 Aktenzeichenbereich 7.1770.xxxx25.x – 7.1770.xxxx49.x Frau Paterka BB 3.11 (03 91) 5 40 21 97 Aktenzeichenbereich 7.1770.xxxx50.x – 7.1770.xxxx74.x Frau Hausdorf, J. BB 3.12 (03 91) 5 40 49 76 Sachbearbeiterinnen ruhender Verkehr Aktenzeichenbereich 5.155x.xxxx00.x – 5.155x.xxxx14.x Frau Ahlburg BB 2.25 (03 91) 5 40 21 66 Aktenzeichenbereich 5.155x.xxxx15.x – 5.155x.xxxx29.x Frau Barkowsky BB 2.25 (03 91) 5 40 21 63 Aktenzeichenbereich 5.155x.xxxx30.x – 5.155x.xxxx44.x Frau Bachmann BB 2.25 (03 91) 5 40 21 67 Aktenzeichenbereich 5.155x.xxxx45.x – 5.155x.xxxx58.x Frau Schiller BB 2.25 (03 91) 5 40 21 61 Aktenzeichenbereich 5.155x.xxxx59.x – 5.155x.xxxx73.x Frau Bartsch BB 2.25 (03 91) 5 40 21 64 Aktenzeichenbereich 5.155x.xxxx74.x – 5.155x.xxxx86.x Frau Stoye BB 2.25 (03 91) 5 40 21 68 Aktenzeichenbereich 5.155x.xxxx87.x – 5.155x.xxxx99.x Frau Welz BB 2.25 (03 91) 5 40 21 69 Allgemeine Hinweise zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten In der Gruppe Verkehrsordnungswidrigkeiten werden die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Außendienst erfassten Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr weiterbearbeitet. Von hier aus werden die Verwarnungsgeldangebote/Anhörungen versendet, die Antworten hierauf bearbeitet und die Bußgeldbescheide oder Kostenbescheide erlassen. Jedem Betroffenen wird im Verwarnungsverfahren zunÀchst die Gelegenheit gegeben, durch sein EinverstÀndnis mit der angebotenen Verwarnung und der fristgerechten Bezahlung des Verwarnungsgeldes das Verfahren bereits an dieser Stelle ohne weitere Kosten zu beenden. Jedem Betroffenen steht es natÃŒrlich frei, sich zum vorgeworfenen Verstoß zu Àußern. Dies kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sofern nachvollziehbare entlastende UmstÀnde vorliegen, wird das Verfahren eingestellt, anderenfalls ein Bußgeldbescheid oder Kostenbescheid erlassen. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist mit zusÀtzlichen Kosten verbunden (zurzeit 25,00 Euro GebÃŒhr und 3,50 Euro fÃŒr die Zustellung des Bescheides) und dieser ergeht ohne zusÀtzliche vorherige Mitteilung der Entscheidung. Die Verfolgung und Ahndung einer Ordnungswidrigkeit ist nicht davon abhÀngig, dass diese von einem stÀdtischen Bediensteten oder der Polizei festgestellt wird. Jede Person kann eine Ordnungswidrigkeit unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften anzeigen. Da mit der Anzeige die Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden ist, richtet sich die ZulÀssigkeit nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe f der VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natÃŒrlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). Danach ist die Verarbeitung nur rechtmÀßig, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen (hiermit ist die oder der Anzeigende gemeint) oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, ÃŒberwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. Die Anzeige ist schriftlich einzureichen oder der Anzeigende oder die Anzeigende kann die Anzeige auch persönlich bei den Sachbearbeiterinnen erstatten, wobei die Anzeige dann zur Niederschrift aufgenommen wird (§ 158 Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in Verbindung mit § 46 Absatz 1 des Gesetzes ÃŒber Ordnungswidrigkeiten). Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten: Tatort (Straße und ggf. Hausnummer) Tattag und Tatzeit Art der Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen eine Vorschrift der StVO) Kennzeichen des Fahrzeuges, ggf. Farbe, Hersteller und Typ Name und Anschrift des Anzeigenerstatters/der Anzeigenerstatterin ggf. Benennung von weiteren Zeugen ein Foto sollte als Beweismittel beigefÃŒgt sein Bitte ÃŒbersenden Sie die Anzeige nicht per einfacher E-Mail, da diese Art der Übermittlung der Daten nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht und eine einfache E-Mail als elektronisches Dokument ohne qualifizierte Signatur nicht die Voraussetzungen fÃŒr den elektronischen Rechtsverkehr erfÃŒllt. Zum elektronischen Rechtsverkehr wird auf § 32a der Strafprozessordnung in Verbindung mit § 110c des Gesetzes ÃŒber Ordnungswidrigkeiten verwiesen. Unter dem Link „Kontakt“ (siehe oben) sind bei „2. Formgebundene Schreiben“ weitere Informationen zur Einreichung elektronischer Dokumente zu erhalten. Wichtiger Hinweis: Auch Parkverstöße können Punkte in Flensburg einbringen. Der neue Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog fÃŒr Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten ist mittlerweile ein halbes Jahr in Kraft. Vielen Autofahrenden ist vermutlich noch nicht bewusst, dass es nunmehr auch durch Parkverstöße zu Punkt-Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg kommen kann. Hierauf möchte das Ordnungsamt Magdeburg aus gegebenem Anlass hinweisen. Immerhin wurde seit November 2021 in 68 FÀllen ein solcher Punkt im Rahmen eines Parkverstoßes verhÀngt (Stand: 09.05.2021). Hier ein Überblick zu den wichtigsten Parkverstöße, welche zusÀtzlich zur Geldbuße mit einem Punkt in o.g. Register belegt sind: Parken auf dem Gehweg mit Behinderung oder GefÀhrdung anderer Verkehrsteilnehmender Halten in der zweiten Reihe mit Behinderung oder GefÀhrdung anderer Verkehrsteilnehmender Entgegen der Ausschilderung nicht den rechten Gehweg zum Parken nutzen mit Behinderung oder GefÀhrdung anderer Verkehrsteilnehmender Parken auf einem unbeschilderten Radweg mit Behinderung oder GefÀhrdung anderer Verkehrsteilnehmender Parken auf einem ausgeschilderten Radweg mit Behinderung oder GefÀhrdung anderer Verkehrsteilnehmender Parken auf einem ausgeschilderten Geh- und Radweg mit Behinderung oder GefÀhrdung anderer Verkehrsteilnehmender Halten auf Schutzstreifen fÃŒr Radfahrer*innen mit Behinderung oder GefÀhrdung anderer Verkehrsteilnehmender
Schlauchboot / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Abfall/Schlauchboot.php?object=tx%2C698.8856&ModID=255&FID=37.35380.1&NavID=37.517&La=1
Entsorgungsweg SperrmÃŒllsammlung Wertstoffhöfe Container fÃŒr SperrmÃŒll GefÀhrdung fÃŒr Mensch und Umwelt —— Informationen, Hinweise Sperrige GegenstÀnde werden ÃŒber die SperrmÃŒllsammlung nach vorheriger Anmeldung abgeholt. FÃŒr die Abgabe von SperrmÃŒll auf den Wertstoffhöfen oder fÃŒr die Containerstellung gelten GebÃŒhrenregelungen. Melden Sie bitte Ihren SperrmÃŒll frÃŒhzeitig an. SperrmÃŒll-, Containerservice (Telefon: 0391 540 4688) Links zu weiteren Informationen SperrmÃŒllanmeldung Wertstoffhöfe Abfallberatung AbfallgebÃŒhrensatzung
Marine-Delegation der Korvette Magdeburg zu Besuch / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Abfall/index.php?NavID=37.517&object=tx%2C37.44111.1&La=&La=1&oNavID=37.517
Eine Marine-Delegation der Korvette Magdeburg ist der Einladung des OberbÃŒrgermeisters gefolgt und besuchte vom 11. – 13. 12.2021 die Landeshauptstadt. Die Kommandantin, KorvettenkapitÀn Bianca Seifert, sowie Frau Oberleutnant zur See Nadja Petrat, Hauptbootsmann Torsten Warning und Obermaat Benedikt Lemke absolvierten ein adventliches Programm, das aus pandemischem Grund wo immer möglich im Freien abgehalten wurde.