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Nachbeurkundung von im Ausland erfolgten Eheschließungen, Geburten und Sterbefällen | Stadt Fürth

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Deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Sterbefall), die sich im Ausland ereignet haben, auf Antrag in dieser Abteilung des Standesamtes nachbeurkunden lassen.
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