Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kommunale-stromversorgung-erlass-einer-benutzungsordnung-3568/
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.
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