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Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchG) | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/arbeitsschutz/strahlenschutz/genehmigungsbeduerftiger-betrieb-von-anlagen-zur-erzeugung

Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung sind Vorrichtungen oder Geräte, die geeignet sind, Teilchen- oder Photonenstrahlung mit einer Teilchen- oder Photonengrenzenergie von mindestens 5
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