Selbstverteidigungs- und Bewegungszentrum für Frauen und Mädchen | Bielefeld https://www.bielefeld.de/node/14619
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Die Ausübung eines Gewerbes ist in Deutschland durch Gesetze ausführlich geregelt. Als zentrales Gesetz dient dabei die Gewerbeordnung, zum einen als Rahmen für sämtliche gewerbliche Tätigkeiten und zum anderen als wichtige Grundlage für die öffentlich-rechtliche Gewerbeüberwachung. Jedes Gewerbe muss bei der örtlichen Gewerbemeldestelle angemeldet werden. Bestimmte Gewerbezweige bedürfen zusätzlich einer behördlichen Zulassung.
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Auf dieser Seite finden Sie die Informationen zur finanziellen Sportförderung der Stadt Bielefeld. Die Bielefelder Sportvereine haben die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen von der Finanziellen Sportförderung zu profitieren.
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