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Plowdiw und Matera sind Europäische Kulturhauptstädte 2019 – EIZ Niedersachsen

https://www.eiz-niedersachsen.de/plowdiw-und-matera-sind-europaeische-kulturhauptstaedte-2019/

VorlesenSeit dem 1. Januar 2019 tragen Plowdiw in Bulgarien und Matera in Italien für ein Jahr den Titel „Kulturhauptstadt Europas“. Tibor Navracsics, EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, erklärte am letzten Donnerstag in Brüssel: „Mit ihren Kulturprogrammen zeigen die Städte Plowdiw und Matera, wie sie ihre eigene Zukunft und die Zukunft Europas sehen, und feiern dabei ihr außergewöhnliches jahrhundertealtes Erbe.“
breite Palette an Veranstaltungen angeboten, etwa verschiedene Ausstellungen, die zum Entdecken des kyrillischen

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Heilige

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„Heilige sind Menschen, durch die das Licht Gottes scheint.“ Erfahren Sie hier alles über bekannte und unbekannte Heilige, Namenstage und Idarüber, was Ihr Namenspatron ganz konkret getan hat.
Für „Cyrill“ sind auch folgende Namen gebräuchlich: Cyrill, Kyrill Drucken Versenden teilen Namenstagsurkunde

Heilige

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„Heilige sind Menschen, durch die das Licht Gottes scheint.“ Erfahren Sie hier alles über bekannte und unbekannte Heilige, Namenstage und Idarüber, was Ihr Namenspatron ganz konkret getan hat.
März 1907 trat er in den Orden der Brüder der Christlichen Schulen ein und nahm den Ordensnamen Kyrill

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Namensrechtliche Erklärung von Vertriebenen und Spätaussiedlern | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12244-VLR/namensrechtliche-erklaerung-von-vertriebenen-und-spaetaussiedlern/

Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, haben die Möglichkeit, durch eine persönliche Erklärung vor dem Standesbeamten, ihre Namen zu ändern. Nachfolgend sind die Möglichkeiten der Namensänderung näher erläutert: enthält der Name einen Bestandteil, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt (z.B. Vatersname), so kann dieser Namensbestandteil abgelegt werden, enthält der Familienname eine Endung, die auf eine weibliche Form des Namens hinweist (z.B. ……owa, ….ovna, ……eevna), so kann die männliche Form des Familiennamens angenommen werden, ist der Familienname fremdländisch, kann eine deutschsprachige Form des Familiennamens gewählt werden, gibt es für fremdländisch klingende Vornamen eine deutschsprachige Form, so kann diese angenommen werden (z.B. Pawel: Änderung in Paul). Gibt es für den Vornamen keine deutschsprachige Form, so können anstelle der bisherigen Vornamen neue Vornamen angenommen werden. Wird ein Familienname geändert, der von Ehegatten als Ehename geführt wird, so kann während einer bestehenden Ehe diese Änderung des Familiennamens nur von beiden Ehegatten beantragt werden. Ist der Antragsteller der deutschen Sprache nicht hinreichend kundig, wird bei der Abgabe der Namenserklärungen ein Dolmetscher oder Übersetzer benötigt. Die übersetzende Person darf nicht mit den Erklärenden verwandt sein. Ein telefonisches oder persönliches Informationsgespräch mit den Mitarbeitern des Standesamtes ist vor dem Besuch unbedingt zu empfehlen!
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