Merkblatt fÃŒr Schaf- und Ziegenhalter / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Gesundheit/Veterin%C3%A4rwesen/index.php?La=1&object=tx%2C37.8940.1&kat=&kuo=2&sub=0
Schafe und Ziegen, die nach dem 31. – Kosten für die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen sind durch den Tierhalter zu tragen. 3. – Januar (Stichtag) im Bestand vorhandenen Schafe und Ziegen, getrennt nach Altersgruppen anzuzeigen. – Verboten ist das Kastrieren von über vier Wochen alten Schafen oder Ziegen ohne vorherige Betäubung und – und das Kürzen der Schwänze von über acht Tage alten Schafen oder Ziegen mittels elastischer Ringe.
Schafe und Ziegen, die nach dem 31.