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Pressekonferenz zum Westbalkangipfel in Berlin | Bundesregierung

https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/westbalkangipfel-scholz-pressekonferenz-2314978

Kanzler Scholz und EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen zum Westbalkangipfel in Berlin – lesen Sie hier die Mitschrift der Pressekonferenz.
Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro sowie Serbien zu den Westbalkanstaaten gezählt – nicht jedoch Slowenien

Die globale Zeitenwende - Namensbeitrag des Kanzlers | Bundesregierung

https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/kanzler-namensartikel-foreign-affairs-2149014

Wie ein neuer Kalter Krieg in einer multipolaren Ära vermieden werden kann – ein Namensbeitrag von Bundeskanzler Olaf Scholz in Foreign Affairs.
Derweil haben die Tschechische Republik, Griechenland, die Slowakei und Slowenien der Ukraine rund 100

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BMJ – Pressemitteilungen – Einheitliches Patentgericht startet am 1. Juni 2023

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0217_Einheitliches_Patentgericht.html

Deutschland hat heute das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert. Mit der Zustimmung durch Deutschland sind die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens geschaffen worden. Das Einheitliche Patentgericht wird am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen.
Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien

BMJ - Pressemitteilungen - Einheitliches Patentgericht startet am 1. Juni 2023

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0217_Einheitliches_Patentgericht.html?nn=110490

Deutschland hat heute das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ratifiziert. Mit der Zustimmung durch Deutschland sind die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Übereinkommens geschaffen worden. Das Einheitliche Patentgericht wird am 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen.
Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien

BMJ - Gesetzgebung - Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2018_IntGueRVG.html

Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (ABl. L 183 vom 8.7.2016, S. 1; L 113 vom 29.4.2017, S. 62 – EuEheGüVO) und der Verordnung (EU) 2016/1104 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften (ABl. L 183 vom 8.7.2016, S. 30; L 113 vom 29.4.2017, S. 62 – EuPartGüVO). Diese beiden Verordnungen sind am 28. Juli 2016 in Kraft getreten. Sie sind in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ab dem 29. Januar 2019 anzuwenden.
Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien

BMJ - Gesetzgebung - Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2018_IntGueRVG.html?nn=18816

Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Durchführung der Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (ABl. L 183 vom 8.7.2016, S. 1; L 113 vom 29.4.2017, S. 62 – EuEheGüVO) und der Verordnung (EU) 2016/1104 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften (ABl. L 183 vom 8.7.2016, S. 30; L 113 vom 29.4.2017, S. 62 – EuPartGüVO). Diese beiden Verordnungen sind am 28. Juli 2016 in Kraft getreten. Sie sind in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ab dem 29. Januar 2019 anzuwenden.
Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Slowenien

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RKI – Projekt ENIVD

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Biosicherheit/Projekte/enivd/enivd_node.html

Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien

RKI - RKI-Ratgeber - Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und verwandte Virusenzephalitiden (TBE, tick-borne encephalitis)

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_FSME.html

Informationen zu Infektionsweg, Symptomatik, Therapie und Prävention der FSME
auf der Insel Bornholm) und im europäischen Teil Russlands sowie in Südosteuropa in Ungarn, Kroatien, Slowenien

RKI - RKI-Ratgeber - Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und verwandte Virusenzephalitiden (TBE, tick-borne encephalitis)

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_FSME.html?nn=2374512

Informationen zu Infektionsweg, Symptomatik, Therapie und Prävention der FSME
auf der Insel Bornholm) und im europäischen Teil Russlands sowie in Südosteuropa in Ungarn, Kroatien, Slowenien

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