Erlaubt: Verpackungen mit weniger Inhalt | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/erlaubt-verpackungen-mit-weniger-inhalt
Bei Fertigpackungen sind Unterfüllungen erlaubt, allerdings ist ein Ausgleich durch andere übergewichtige Packungen erforderlich.
Minusabweichungen weniger enthalten, wenn dies durch andere Packungen mit mehr Gewicht ausgeglichen wird – der Mittelwert