(Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes vom 19. – Auskunft sowie der Zutritt zu Einrichtungen dürfen nur verweigert werden, wenn der Vorgang nach einem Gesetz – nach Maßgabe der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Ausübung seiner Befugnisse nach diesem Gesetz – verpflichtet, dem Petitionsausschuss und den von ihm beauftragten Mitgliedern Amtshilfe zu leisten. § 8 Dieses Gesetz – I S. 1) auch im Land Berlin. § 9 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
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Februar 2024, ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung
Februar 2024 Experten üben moderate Kritik am Digitale-Dienste-Gesetz Bei einer öffentlichen Anhörung
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Interessenvertretungen von Soldaten und Gewerkschaften haben Bedenken gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur schnelleren Entlassung von Verfassungsfeinden aus der Bundeswehr (20/8672). Dies zeigte sich in der öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag, 13. November 2023. Einig zeigten sich die geladenen Sachverständigen in der Einschätzung, dass Verfassungsfeinde keinen Platz in den Streitkräften haben und diese schnellstmöglich aus dem Dienst zu entfernen seien.
November 2023 Kritik am Gesetz zur Entlassung von Verfassungsfeinden aus der Truppe Interessenvertretungen
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