Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt – Zur Anzeige einer Geburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: jeder Elternteil des Kindes – , wenn er sorgeberechtigt ist, jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt
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Wenn Sie ein Kind geboren haben, muss dessen Geburt beim Standesamt angezeigt werden. – geschieht in der Regel mit Hilfe der Einrichtung, in der das Kind zur Welt kommt oder der Hebamme, die die Geburt – Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet: die Vor- und Familiennamen des Kindes, Ort, Tag und Stunde der Geburt
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https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12247-VLR/vaterschaftsanerkennung/
Vater eines Kindes ist rechtlich gesehen der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit dessen Mutter verheiratet – Die Vaterschaft kann schon vor der Geburt anerkannt werden. – über die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung zur Anerkennung schon vor der Beurkundung der Geburt – werden, wenn die Mutter nicht verheiratet ist oder wenn die Mutter noch verheiratet ist, aber bei der Geburt
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