(2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachverständige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die – In der Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg sind im § 3 die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner – § 3 Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner (4) Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neubrandenburg – entscheidet die Stadtvertretung über die Anhörung von Sachverständigen sowie derjenigen Einwohnerinnen und Einwohner – Als Einwohnerin und Einwohner der Stadt haben Sie die Möglichkeit in der Sitzung der Stadtvertretung
entsprechend. (2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachverständige sowie Einwohnerinnen und Einwohner
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(2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachverständige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die – In der Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg sind im § 3 die Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner – § 3 Rechte der Einwohnerinnen und Einwohner (4) Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Neubrandenburg – entscheidet die Stadtvertretung über die Anhörung von Sachverständigen sowie derjenigen Einwohnerinnen und Einwohner – Als Einwohnerin und Einwohner der Stadt haben Sie die Möglichkeit in der Sitzung der Stadtvertretung
entsprechend. (2) Die Gemeindevertretung kann beschließen, Sachverständige sowie Einwohnerinnen und Einwohner
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