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Verfahrensbeschreibung Überwachungsbedürftiges Gewerbe – Zuverlässigkeit nachweisen | Heidelberg

https://www.heidelberg.de/-/Verfahrensbeschreibung/ueberwachungsbeduerftiges-gewerbe---zuverlaessigkeit-nachweisen/vbid511

Internetpräsenz Neben den erlaubnispflichtigen Gewerben gibt es weitere Gewerbe, die nach § 38 Gewerbeordnung überwachungsbedürftig sind. Dazu zählen der An- und Verkauf …
und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen, Edelsteinen