Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz – Weitere anerkannte Gründe https://www.bzkj.de/bzkj/indizierung/was-wird-indiziert/weitere-anerkannte-gruende
Über die in § 18 Abs. 1 S. 1 JuSchG gesetzlich genannten Jugendgefährdungstatbestände hinaus gibt es auch andere Konstellationen von Medieninhalten, welche geeignet sein können, Kinder und…
12er-Gremiums der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien liegt ein Verherrlichen oder Verharmlosen von Drogen