Aufenthaltserlaubnis fÃŒr langfristig Aufenthaltsberechtigte mit Daueraufenthalt aus anderem EU-Staat / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Umwelt/Abfall/index.php?object=tx%7C698.8844&ModID=10&FID=698.2273.1&oNID37.517=&La=1&NavID=37.766
Drittstaatsangehörigen Ausländern, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn der Aufenthalt im Bundesgebiet länger als drei Monate dauern soll. Als Drittstaatsangehörige gelten …
besitzen, der mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache