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Neue Hürden zur Elbvertiefung

https://www.wwf.de/themen-projekte/projektregionen/tideelbe/urteil-des-europaeischen-gerichtshofes-neue-huerden-fuer-die-elbvertiefung

Am 01. Juli 2015 fällte das Europäische Gerichtshof ein Urteil – es ging um die Vertiefung der Weser. Eines ist nach dem Urteil in Luxemburg klar: Flüsse dürfen durch Vertiefungen nicht geschädigt werden.
nicht nur um die Weser, sondern um die Wasserrahmenrichtlinie für alle europäischen Gewässer

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