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Mitnahme von Kennzeichen (Kfz) | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/405.21_Kennzeichen_mitnahme.php

Seit dem 01.10.2019 ist es möglich, bei einem Wechsel des Zulassungsbezirkes / einer Umschreibung des Fahrzeuges, das bisherige Kennzeichen, auch bei Halterwechsel, zu übernehmen. Durch die Aufhebung der in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelten Pflicht zur Umkennzeichnung eines Fahrzeuges, in einen anderen Zulassungsbezirk, ist eine bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich.
Muss ein amtliches Kennzeichen wegen Beschädigung oder