Mundmann, Burkhard | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/mitarbeiter/NRW:employee:16822/mundmann-burkhard/
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Nach Denkmalschutzgesetz ist es die Pflicht des Eigentümers, sein Denkmal zu erhalten. Neben Zuschüssen aus Denkmalpflegemitteln und Fördermittels zur Modernisierung können steuerliche Vergünstigungen eine wichtige Hilfe für die Besitzer von denkmalwerten Gebäuden sein. Hierfür sind Bescheinigungen bei der örtlichen unteren Baubehörde einzuholen.
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Durch Brücken können Hindernisse wie Gewässer überwunden werden. In Warendorf betrifft dies vor allem Verbindungen über die Ems. In die Zuständigkeit der Stadt fällt dabei die Unterhaltung der Brücken im Verlauf kommunaler Verkehrsflächen.
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Signalanlagen / Ampeln regeln den Verkehrsfluss. Für die Errichtung und Instandhaltung der Anlagen im Kommunalen Besitz ist das Tiefbauamt der Stadt Warendorf zuständig.
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Die Erschließungsarbeiten in Wohnbau- wie auch Gewerbegebieten werden in der Regel durch das Tiefbauamt der Stadt Warendorf koordiniert und abgewickelt.
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