Wenn Sie nach Warendorf umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihren Einzug anmelden. Sie können sich auch durch eine bevollmächtige Person (schriftliche Vollmacht erforderlich) vertreten lassen. Bei Zuzug von einer anderen Stadt/Gemeinde des Kreises Warendorf können Sie auch Ihren KFZ-Schein, wenn dort noch keine Änderung vorgenommen ist, hinsichtlich der Anschrift ändern lassen. Die Abmeldung bei Ihrer bisherigen Wohnsitzgemeinde geschieht automatisch auf elektronischem Wege.
Eigentümer sind) Sollten Sie mit Ihrem minderjährigen Kind