E.ON darf Stromabrechnung nicht verspätet versenden | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/eon-darf-stromabrechnung-nicht-verspaetet-versenden
Urteil des Oberlandesgerichts München gegen den Energiekonzern ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes rechtskräftig
finanzieller Belastung besorgt Nur knapp ein Viertel macht