Internet zu langsam: Sonderkündigungsrecht bleibt bestehen | Verbraucherzentrale Bundesverband https://www.vzbv.de/urteile/internet-zu-langsam-sonderkuendigungsrecht-bleibt-bestehen
vzbv klagt erfolgreich gegen die Telekom Deutschland GmbH
„Dieses Recht dürfen die Anbieter nicht ausschließen