Auch im Jahr 2017 ist Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur- und Medienbranche noch in weiter Ferne. Kultur- und Kreativfrauen brauchen bessere Aufstiegschancen, mehr Mitsprache in Gremien und Jurys, faire Bezahlung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das ist längst überfällig, wie nicht zuletzt der zweite deutsche Staatenbericht zur Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention über die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zeigte. Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur- und Medienbranche ist eines der Kernziele der UNESCO-Konvention im Bereich „Menschenrechte und Grundfreiheiten“. Die UNESCO-Strategie „Priority Gender Equality Action Plan“ für die Jahre 2014 bis 2021 bietet zudem den operativen Rahmen, um Geschlechtergerechtigkeit als prioritäres Ziel in allen Arbeitsbereichen der UNESCO zu realisieren. Verstärkt wird diese Zielsetzung durch Ziel 5 der UN-Nachhaltigkeitsagenda von 2015, in dem die Staatengemeinschaft sich vornimmt, bis 2030 Geschlechtergleichstellung zu erreichen. Für die erfolgreiche Umsetzung des Grundrechts auf Gleichberechtigung und der UNESCO-Konvention über die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist es maßgeblich, dass weitere Fortschritte bei der Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen in Deutschland und weltweit erzielt werden.
Kurzum: die Aufstellung von Förderplänen ist nur ein erster Schritt.