Mit sechs länderübergreifenden Welterbestätten ist Deutschland so vernetzt wie kein anderer Vertragsstaat der UNESCO-Welterbekonvention. Stätten wie der Muskauer Park, der römische Limes oder das Wattenmeer reichen über national-staatliche Grenzen hinweg. Sie bieten dadurch eine besondere Möglichkeit für den grenzübergreifenden Austausch und Dialog. Gleichzeitig stehen sie vor der Herausforderung eines komplexen Managements angesichts unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen, Finanzierungsquellen, politischer Leitlinien und Sprachen. Als grenzüberschreitende Stätte wurde 2016 das Werk Le Corbusiers mit zwei Häusern der Stuttgarter Weissenhofsiedlung und 16 weiteren Bauten und Ensembles in Argentinien, Belgien, Frankreich, Indien, Japan und der Schweiz in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Wie die ausgewählten architektonischen Werke in internationaler Zusammenarbeit erhalten werden sollen, erklären Piet Geleyns, UNESCO-Welterbe Focal Point für Flandern, und Herbert Medek, Stadtverwaltungsdirektor der Landeshauptstadt Stuttgart, im Interview.
Die Besucheranzahl im Museum ist seither stark gestiegen.